Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU - DSAnpUG-EU)
Umfassende Neuregelung des allgemeinen Datenschutzrechts für öffentliche Stellen des Bundes und der Länder sowie für nicht-öffentliche Stellen im Zuge der Umsetzung von EU-Recht;<br /> Konstitutive Neufassung <strong>Bundesdatenschutzgesetz</strong> – BDSG als Artikel 1 der Vorlage, Folgeänderungen im Bundesverfassungsschutzgesetz, MAD-Gesetz, BND-Gesetz, Sicherheitsüberprüfungsgesetz und Artikel-10-Gesetz, Aufhebung Bundesdatenschutzgesetz alte Fassung<br /> <br /> Bezug: Verordnung (EU) Nr. 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) vom 27.04.2016 (ABl. L 119, 04.05.2016, S.1) ; Richtlinie 2016/680/EU vom 27.04.2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung sowie zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2008/977/JI des Rates (ABl. L 119, 04.05.2016, S. 89)<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Konkretisierung der Verarbeitung personenbezogener Daten zu anderen Zwecken, der Informationspflicht bei Datenerhebung, des Rechts auf Auskunft der betroffenen Person und des Rechts auf Löschung; Bestimmung zuständiger Aufsichtsbehörde der Länder bei Unternehmen mit mehreren inländischen Niederlassungen anhand des Sitzes der Hauptverwaltung, Zuständigkeit des Landgerichts bei Geldbußen über 100.000 Euro, Klarstellungen und redaktionelle Folgeänderungen;<br /> Erneute Änderung versch. §§ Bundesdatenschutzgesetz und Bundesverfassungsschutzgesetz