Gesetz zur Anpassung des aktiven Wahlrechts (Wahlalteranpassungsgesetz)
Stärkung der politischen Partizipation Jugendlicher: Absenkung der Wahlaltersgrenzen für Wahlen zum Deutschen Bundestag und zum Europäischen Parlament auf Vollendung des 16. Lebensjahres; Inkrafttreten ohne Übergangsregelungen (damit vor der Bundestagswahl 2021);<br /> Änderung Art. 38 Grundgesetz sowie Änderung § 12 Bundeswahlgesetz und § 6 Europawahlgesetz<br /> <br /> Bezug: Siehe auch GESTA B067 und B068 sowie B069