Gesetz zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung
Existenzsichernde Finanzierung für selbständige Berufsbetreuer und Betreuungsvereine durch Umstellung des Vergütungssystems von Stundenpauschalen auf Fallpauschalen unter Beibehaltung der Differenzierungskriterien (berufliche Qualifikation, Betreuungsdauer, Vermögenssituation und gewöhnlicher Aufenthalt des Betreuten) bei Anhebung der Vergütung um 17 v.H., gesonderte Pauschalen bei Vermögensbetreuung und Betreuungswechsel, Berücksichtigung moderner Wohnformen neben der "Heimunterbringung"; Anhebung der Vergütungssätze für Berufsvormünder unter Beibehaltung des Vergütungssystems und Anhebung der Aufwandspauschale für Verfahrenspfleger; Evaluation insbes. der Angemessenheit der neuen Fallpauschalen nach vier Jahren und Berichterstattung bis zum 31. Dezember 2024;<br /> Änderung § 3, Neufassung §§ 4 und 5, Einfügung §§ 5a, 12 und Anlage sowie Folgeänderung einzelner §§ Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz sowie § 277 Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit<br /> <br /> Bezug: Vereinbarungen im Koalitionsvertrag zur Finanzierung der Arbeit der Betreuungsvereine und zu einer angemessenen Vergütung der Berufsbetreuer<br /> Abschlussbericht des Forschungsvorhabens Qualität in der rechtlichen Betreuung des BMJV vom November 2017<br /> Siehe auch GESTA 18. WP C126