Gesetz zur Anpassung arbeitsrechtlicher Bestimmungen an das EG-Recht (G-SIG: 13020061)
<b>Bezug:</b> Wiedervorlage des bereits in der 12.WP eingebrachten Gesetzentwurfs (s. GESTA 12.WP 2b-G64) <br><br><b>Europäische Impulse:</b> Richtlinie über die Pflichten des Arbeitgebers zur Unterrichtung des Arbeitnehmers über die für seinen Arbeitsvertrag oder sein Arbeitsverhältnis geltenden Bedingungen (91/533/EWG; sog. Nachweis- Richtlinie); Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 75/129/ EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Massenentlassungen (92/561/EWG; sog. Massenentlassungs- Änderungsrichtlinie) <br><br><b>Inhalt:</b> Anpassung des deutschen Rechts an zwei EG-Richtlinien zur Umsetzung der Gemeinschaftscharta der sozialen Grundrechte, Nachweis der für ein Arbeitsverhältnis geltenden wesentlichen Bedingungen gegenüber dem Arbeitnehmer und Einbeziehung aller Auflösungen von Arbeitsverträgen, die vom Arbeitgeber veranlaßt wurden, in die für Massenentlassungen maßgebliche Zahl, Regelung von Informationspflichten; Nachweisgesetz - NachwG - als Art. 1 der Vorlage, Änderung Art. 1 § 11 sowie Einfügung Art. 6 § 3b Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, Änderung § 4 Berufsbildungsgesetz, der §§ 24 und 78 sowie Einfügung § 148 Seemannsgesetz, Änderung § 17 und Aufhebung § 22a Kündigungsschutzgesetz. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Nachweispflicht über die jeweiligen privatrechtlichen Arbeitszeitvereinbarungen, Einbeziehung von Betriebsvereinbarungen ähnlichen Regelungen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Rechtsangleichung in der EU/Gesetz zur Anpassung arbeitsrechtlicher Bestimmungen an das EG-Recht * Nachweisgesetz/Nachweisgesetz (NachwG) als Art. 1 Gesetz zur Anpassung arbeitsrechtlicher Bestimmungen an das EG-Recht * Arbeitsverhältnis/Umsetzung der EG-Nachweis- Richtlinie in deutsches Recht * Entlassung von Arbeitnehmern/ Umsetzung der EG-Massenentlassungs-Änderungsrichtlinie in deutsches Recht * Arbeitnehmerüberlassungsgesetz/Änderung Art. 1 § 11, Einfügung Art. 6 § 3b AÜG betr. Rechtsangleichung im Arbeitsrecht * Berufsbildungsgesetz/Änderung § 4 BBiG betr. Rechtsangleichung im Arbeitsrecht * Seemannsgesetz/Änderung der §§ 24 und 78 sowie Einfügung § 148 Seemannsgesetz betr. Rechtsangleichung im Arbeitsrecht * Kündigungsschutzgesetz/Änderung § 17, Aufhebung § 22a KSchG betr. Rechtsangleichung im Arbeitsrecht