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← 🇩🇪 Bundestag/GESETZGEBUNGdip-17566

Gesetz zur Anordnung des Zensus 2011 sowie zur Änderung von Statistikgesetzen

Stage enactedUpdated 16d ago

Rechtliche Voraussetzungen für die Durchführung des registergestützten Zensus im Jahre 2011, Einräumung der Möglichkeit zur weiteren Nutzung des Anschriften- und Gebäuderegisters für spätere umwelt- und wohnungsstatistische Stichprobenerhebungen, Regelung zu einer jahreswechselübergreifenden Befragung;<br /> <strong>Zensusgesetz 2011</strong> als Art. 1 der Vorlage; Änderung § 3 Mikrozensusgesetz 2005 sowie § 16 Zensusvorbereitungsgesetz 2011; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> <span><span style="font-weight: bold;">Beschlussempfehlung des Ausschusses: </span>Redaktionelle Änderungen und Klarstellungen; Erweiterung der Fragen um Angaben zum Zuzugsjahr und Herkunft der Eltern zur Erweiterung der Kenntnisse über Migration und Integration, Erhebung über rechtliche Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft, Hinweis auf Freiwilligkeit der Auskunftserteilung über religiöse Überzeugung, Auskunftserteilung gegenüber den Erhebungsbeauftragten, Finanzzuweisung des Bundes in Höhe von 250 Mio. Euro an die Länder</span><br /> <br /> Für Bund und Länder entstehen Gesamtkosten von 527,81 Mio. Euro.<br /> <br /> <span style="font-weight: bold;">Bezug: </span>Erfordernis einer Volks-, Gebäude- Wohnungszählung (Zensus) für politische und wirtschaftliche Entscheidungen und Planungen; Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahlen;<br /> Verordnung (EG) Nr. 763/2008 über Volks- und Wohnungszählungen (ABl. EG Nr. L 218, 13.08.2008, S. 14)<br /> Siehe auch B044