Gesetz zur Änderung von wegerechtlichen Vorschriften (G-SIG: 15019477)
<b>Inhalt:</b> Neugestaltung der Kreuzungsvorschriften für Bundeswasserstraßen, insbesondere Schaffung eines Vorteilsausgleichs beim Zusammentreffen einer Ersatzinvestition (Neubau einer Brücke im Wege der Unterhaltung) mit einem Änderungsverlangen eines anderen Kreuzungsbeteiligten, damit Erstattung der ersparten Unterhaltungskosten; Einführung eines Verfahrens zur gütlichen Beilegung von Meinungsverschiedenheiten, redaktionelle Änderungen; Änderung versch. §§ und Anlage Bundeswasserstraßengesetz, Neufassungsermächtigung, Änderung §§ 14a und 16 Eisenbahnkreuzungsgesetz und § 13b Bundesfernstraßengesetz. Zusätzliche Haushaltsausgaben werden durch Einsparungen ausgeglichen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Kreuzung von Verkehrswegen/Kreuzungsrecht für Bundeswasserstraßen * Bundeswasserstraße/Kreuzungsrecht für Bundeswasserstraßen * Bundeswasserstraßengesetz/Änderung versch. §§ und Anlage WaStrG betr. Kreuzungsrecht * Eisenbahnkreuzungsgesetz/Änderung §§ 14a und 16 Eisenbahnkreuzungsgesetz betr. Wegerecht * Bundesfernstraßengesetz/ Änderung § 13b FStrG betr. Wegerecht