Gesetz zur Änderung von Vorschriften über parlamentarische Gremien (G-SIG: 13020101)
<b>Bezug:</b> Siehe auch B107 <br><br><b>Inhalt:</b> Erhöhung der Zahl der ordentlichen Mitglieder des Wahlprüfungsausschusses, des Gremiums nach § 41 Abs. 4 Außenwirtschaftsgesetz sowie des Gremiums und der Kommission nach dem G10-Gesetz entsprechend den Fraktionsstärken; Änderung § 3 Wahlprüfungsgesetz, § 9 Gesetz zu Artikel 10 GG und § 41 Abs. 5 Außenwirtschaftsgesetz. Es entstehen geringfügige Mehrkosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Bundestag: Ausschuß für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung/ Beratende Mitgliedschaft einer parlamentarischen Gruppe im Wahlprüfungsausschuß * Gruppe (Parlament)/Beratende Mitgliedschaft einer parlamentarischen Gruppe im Wahlprüfungsausschuß * Wahlprüfung/ Änderung § 3 Wahlprüfungsgesetz betr. Parlamentarische Gremien * Gesetz zu Art.10 GG/Änderung § 9 G10 betr. Parlamentarische Gremien * Außenwirtschaftsgesetz/Änderung § 41 AWG betr. Parlamentarische Gremien