Gesetz zur Änderung von Vorschriften über die außergerichtliche Streitbeilegung in Verbrauchersachen und zur Änderung weiterer Gesetze
Anpassung der außergerichtlichen Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten an gestiegene Nutzungszahlen und zwischenzeitliche Anwendungserfahrungen: Übernahme der Universalschlichtungsstelle durch den Bund ab 1. Januar 2020, Änderungen in den Bereichen Erweiterung der Aufgaben des BfJ betr. Online-Streitbeilegung, Unterrichtungspflicht anerkannter Schlichtungsstellen im Versicherungsbereich sowie Verhältnis des Schlichtungsverfahrens zur Musterfeststellungsklage; Vereinfachungen im Tätigkeitsbereich der Notare: Aufhebung der schrittweisen Einführung des elektronischen Urkundenarchivs bei der Bundesnotarkammer durch Festsetzung einer einheitlichen Einführung zum 1. Januar 2022, Entfristung der Wechselmöglichkeit der verbliebenen Anwaltsnotare betr. Notariatsreform in Baden-Württemberg, Vereinfachung der Genehmigung zum automatisierten Grundbuchabruf;<br /> Änderung zahlr. und Neufassung einzelner §§ Verbraucherstreitbeilegungsgesetz, Änderungen einzelner §§ in 8 Gesetzen sowie Folgeänderungen in weiteren 5 Gesetzen, Änderung Art. 2 (Beurkundungsgesetz) und Art. 11 (Inkrafttreten) Gesetz zur Neuordnung der Aufbewahrung von Notariatsunterlagen und zur Einrichtung des Elektronischen Urkundenarchivs bei der Bundesnotarkammer sowie zur Änderung weiterer Gesetze; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Klarstellung zum Widerruf der Anerkennung als Verbraucherschlichtungsstelle durch die Aufsichtsbehörde;<br /> Änderung § 26 Verbraucherstreitbeilegungsgestz