Gesetz zur Änderung von Vorschriften des Personenbeförderungsrechts (G-SIG: 15019634)
<strong>Bezug:</strong> Siehe auch J025 <br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Erhöhung des Bußgeldrahmens für unzureichende Genehmigungen für Personenbeförderung in Bussen auf 20.000 Euro, Pflicht zur Anbringung eines Schildes mit Namen und Betriebssitz des Unternehmens in Taxen; Änderung § 61 Personenbeförderungsgesetz sowie § 27 VO über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr. Es entstehen geringfügige Mehreinnahmen bei den Verfolgungsbehörden. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Personenbeförderungsgesetz/Änderung § 61 PBefG betr. Bußgeld * Personenverkehr/Änderung § 27 VO über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr betr. Namensschilder in Taxen * Taxi/Änderung § 27 VO über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr betr. Namensschilder in Taxen