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← 🇩🇪 Bundestag/GESETZGEBUNGdip-177091

Gesetz zur Änderung von Vorschriften der See-Unfallversicherung in der Reichsversicherungsordnung (G-SIG: 11020333)

Stage enactedUpdated 17d ago

<b>Inhalt:</b> Änderung der §§ 841, 844 und 872 RVO: Keine Anwendung der Regelung über Durchschnittsheuern als Grundlage für die Beitrags- und Leistungsberechnung in der Sozialversicherung auf ausländische Seeleute, die auf deutschen im Internationalen Seeschiffahrtsregister eingetragenen Schiffen beschäftigt sind und Heimatheuern beziehen. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Internationales Seeschiffahrtsregister/See-Unfallversicherung für ausländische Seeleute auf deutschen Schiffen * Seemann/See- Unfallversicherung für ausländische Seeleute * See- Unfallversicherung/Leistungsberechnung für ausländische Seeleute