Gesetz zur Änderung von Strafvorschriften des Waffenrechts (G-SIG: 00020103)
<b>Bezug:</b> Siehe auch B60, B63, XB04 <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung der §§ 53 und 55 WaffG, Neufassung von § 16 des Kriegswaffenkontrollgesetzes: Anhebung des Strafrahmens für den unbefugten Umgang mit selbstladenden Automatikwaffen, Schaffung eines Straftatbestandes für unbefugte Herstellung und den Handel mit Kriegswaffen. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Erhöhung des Strafrahmens für besonders schwere Fälle von Waffenmißbrauch, z.B. bei Bandenkriminalität und für unerlaubten Besitz von Kriegswaffen bzw. von Selbstladewaffen. Ermächtigung zum Verbot von Präzisionsgummischleudern und von Munitionsarten, die keine erkennungsdienstlich verwendbaren Spuren hinterlassen. Einführung der Genehmigungspflicht für Geschäfte mit Kriegswaffen. Es entstehen Verwaltungskosten in nicht quantifizierbarer Höhe. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Waffengesetz/Änderung der §§ 53 und 55 WaffG betr den unbefugten Umgang mit automatischen Selbstladewaffen * Kriegswaffenkontrollgesetz/Neufassung des § 16 Kriegswaffenkontrollgesetz betr die unbefugte Ausübung des Besitzes von Kriegswaffen