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← 🇩🇪 Bundestag/GESETZGEBUNGdip-213226

Gesetz zur Änderung von Kostenvorschriften des Atomgesetzes (G-SIG: 00020320)

Stage enactedUpdated 16d ago

<b>Inhalt:</b> Präzisierung und Erweiterung der bestehenden Ermächtigungsgrundlage für den Erlaß von Kostenverordnungen in den §§ 21 bis 21b AtG. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Redaktionelle Änderungen auch im Zusammenhang mit der Verjährungsfrist der Kostenschuld, die abweichend von Par. 20 des Verwaltungskostengesetzes verlängert werden kann. Es kann bestimmt werden, daß die Verordnung auch auf die bei ihrem Inkrafttreten anhängigen Verwaltungsverfahren anzuwenden ist, soweit in diesem Zeitpunkt die Kosten nicht bereits festgesetzt sind. Beiträge können auch zur Deckung des notwendigen Aufwandes für die anlagenbezogene Forschung und Entwicklung erhoben werden. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Kostenordnungen/Gesetz zur Änderung von Kostenvorschriften des Atomgesetzes