Gesetz zur Änderung von Bestimmungen des Rechts des Energieleitungsbaus
Transparentere Bedarfsermittlung durch Zwei-Jahres-Turnus der Netzentwicklungsplanung für den Strom- und Gasbereich, Erleichterung der Möglichkeiten zur Teilerdverkabelung auf Höchstspannungsebene durch Erweiterung der zugrunde liegenden Kriterien und der Anzahl der Pilotvorhaben, vereinfachtes Wiederaufgreifen des Bundesfachplanungsverfahrens zur geringfügigen Änderung des Trassenkorridors in Ausnahmefällen, einheitliche erstinstanzliche Zuständigkeit der Oberverwaltungsgerichte für alle Planfeststellungsverfahren; Folgeänderungen;<br /> Änderung von 5 Gesetzen und 1 Rechtsverordnung<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Ergänzung zum Planfeststellungsrecht, obligate Umweltverträglichkeitsprüfung, Bestimmung von Trassenkorridoren, Vorrang der Erdverkabelung in der Bundesfachplanung, Ausnahmeregelungen für Freileitungen, Änderungen und Neuaufnahme von Vorhaben im Bundesbedarfsplan; Klarstellungen, Aktualisierungen und Folgeänderungen;<br /> Änderung eines weiteren Gesetzes