... Gesetz zur Änderung von § 26 Nummer 4 des Baugesetzbuchs
Klarstellung betr. die zukünftige Nutzung von Grundstücken in Erhaltungsgebieten zur Fortführung der bisher üblichen gemeindlichen Vorkaufsrechtspraxis;<br /> Änderung § 26 Baugesetzbuch<br /> <br /> Bezug: Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. November 2021 (Az. 4 C 1.20) über die Rechtmäßigkeit des gemeindlichen Vorkaufrechts in Gebieten mit Erhaltungssatzung (Milieuschutzsatzung)<br /> Der Gesetzesantrag ist bei geändertem Titel textidentisch mit dem Entwurf der Fraktion DIE LINKE auf BT-Drs 20/679 GESTA P002