... Gesetz zur Änderung von § 24 Absatz 1 des Baugesetzbuches
Ausweitung der Vorkaufsrechte für Städte und Gemeinden für Großwohnanlagen und Verkäufe von Mietwohnungsbeständen ab einer bestimmten Wohnanzahl zur Erweiterung des Handlungsspielraumes für zukünftige Quartiersentwicklungen;<br /> Änderung § 24 Baugesetzbuch