Gesetz zur Änderung vom 23. März 2007 des Übereinkommens vom 20. August 1971 über die Internationale Fernmeldesatellitenorganisation "ITSO"
<span>Schaffung der verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für die Annahme der Änderungen: Unterzeichnung einer Vereinbarung über die Leistungen im öffentlichen Interesse als Voraussetzung jeder künftigen Nutzung des sogen. gemeinsamen Erbes (Frequenzzuteilungen, Orbitpositionen) durch Rechtssubjekte;<br /> Bekanntmachungsermächtigung<br /> <br /> Es ergeben sich keine Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte.</span>