Gesetz zur Änderung versorgungsrechtlicher und sozialversicherungsrechtlicher Vorschriften (G-SIG: 00020352)
<b>Inhalt:</b> Einfügung eines § 47a und Änderung versch. §§ BeamtVG: Gewährung von Übergangsbezügen an Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst für höchstens 12 Monate, wenn diese nach bestandener Anstellungsprüfung aus dem Beamtenverhältnis ausscheiden und keine Beschäftigung innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes finden; ggf. Einbeziehung der Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst in die Arbeitslosenversicherung; Änderung der §§ 9 und 124 AnVNG sowie der §§ 1232 und 1402 RVO. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Vorbereitungsdienst/Gesetz zur Änderung versorgungsrechtlicher und sozialversicherungsrechtlicher Vorschriften * Beamtenversorgungsgesetz/Gesetz zur Änderung versorgungsrechtlicher und sozialversicherungsrechtlicher Vorschriften * Arbeitslosenversicherung/Einbeziehung der Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst in die Arbeitslosenversicherung als Alternative zu einer versorgungsrechtlichen Lösung * Angestelltenversicherungs- Neuregelungsgesetz/Änderung der §§ 9 und 124 AnVNG betr. Übergangsbezüge für aus dem Dienst ausgeschiedene Beamte auf Widerruf * Reichsversicherungsordnung/Änderung der §§ 1232 und 1402 RVO betr. Übergangsbezüge für aus dem Dienst ausgeschiedene Beamte auf Widerruf