Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Arbeitsförderungsgesetzes
Gewährung von Ausbildungszuschüssen an Arbeitgeber bei Übernahme von Auszubildenden, die ihre Ausbildungsstelle infolge von Betriebsänderungen verloren haben, zur Fortsetzung begonnener Ausbildungsverhältnisse;<br /> Änderung § 54 Arbeitsförderungsgesetz