Gesetz zur Änderung soldatenrechtlicher Vorschriften
Modernisierung disziplinarrechtlicher Verfahrensregelungen zur zeitnahen Reaktion auf Dienstvergehen durch Zeitsoldaten: Möglichkeit zur fristlosen Entlassung von Soldaten auf Zeit bis zum Ablauf des achten Dienstjahres bei besonders schweren Dienstvergehen, Ausweitung der Verhängungsfrist auf zwölf Monate zur Ahndung leichter und mittelschwerer Dienstvergehen, Erhöhung der Maximalgrenze sowie Erweiterung der Anwendungsmöglichkeiten für die Disziplinarbuße, Regelungen zur Datenerhebung im Rahmen von Vorermittlungen; unentgeltliche Beförderung in öffentlichen Eisenbahnen für Soldaten in Uniform, sprachliche und rechtsförmliche Änderungen;<br /> Änderung §§ 30, 55 und 93 Soldatengesetz sowie zahlr. §§ Wehrdisziplinarordnung