Gesetz zur Änderung soldatenbeteiligungs- und personalvertretungsrechtlicher Vorschriften
Anpassung der Soldatenbeteiligung an die neuen Bundeswehr-Strukturen, Berücksichtigung der besonderen Verwendungen der Streitkräfte im Ausland, Ausbau der Einflussmöglichkeiten der soldatischen Interessenvertretung, Stärkung der Stellung der Vertrauensperson insbesondere durch eine Erweiterung der Beteiligungstatbestände, Präzisierung der Regelungen zum Dualismus der Beteiligung, Abschaffung von Sonderregelungen für den Bundesnachrichtendienst (BND);<br /> Konstitutive Neufassung Soldatenbeteiligungsgesetz unter dem Titel <strong>Soldatinnen- und Soldatenbeteiligungsgesetz</strong> (SBG) als Art. 1 der Vorlage, Änderung §§ 86 und 92 Bundespersonalvertretungsgesetz, Aufhebung Soldatenbeteiligungsgesetz alte Fassung; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Absenkung der Bagatellgrenze in Verfahren wegen Schadensersatzansprüchen auf 250 Euro; Anhebung der Mitgliederzahl des Vertrauenspersonenausschusses Heer auf 13;<br /> Änderung §§ 25 und 39 Soldatinnen- und Soldatenbeteiligungsgesetz