Gesetz zur Änderung kostenerstattungsrechtlicher Vorschriften bei unbegleiteter Einreise von minderjährigen Ausländern
Kostenerstattung des Bundeslandes an die örtlichen Jugendhilfeträger für Unterbringung, Betreuung und Versorgung unbegleiteter minderjähriger Ausländer: Abwicklung des bis 31. Oktober 2015 geltenden Belastungsausgleichs zwischen den Bundesländern durch das Bundesverwaltungsamt durch Fristsetzungen für abschließende Rechnungslegung und Rechnungsprüfung zum 31. Dezember 2016, Abschaffung der seit 1. November 2015 geltenden Monatsfrist nach Leistungsbeginn betr. Zuordnung der Kostenverantwortung zu den Bundesländer;<br /> Änderung §§ 84d und 89d Achtes Buch Sozialgesetzbuch, Aufhebung Art. 1 Nr. 9 (Änderung § 89d SGB VIII) Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher