Gesetz zur Änderung kohlerechtlicher Vorschriften
Änderung § 15 Gesetz zur Förderung der Rationalisierung im Steinkohlenbergbau zwecks Erhöhung des Plafonds beim Rationalisierungsverband des Steinkohlenbergbaus auf 2,5 Mrd DM sowie Änderung § 32 Gesetz zur Anpassung und Gesundung des deutschen Steinkohlenbergbaus und der deutschen Steinkohlenbergbaugebiete zwecks Einführung einer Ausschlußfrist für Anträge auf Gewährung der Investitionsprämie für Rationalisierungsmaßnahmen bis 30. Juni 1974<br /> <br /> <strong>Antrag des Ausschusses:</strong> Änderungen