Gesetz zur Änderung haftungsrechtlicher Vorschriften des Atomgesetzes (Haftungsnovelle) (G-SIG: 10020275)
<strong>Bezug: </strong>Eingebracht als "Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes"; in der 2. Beratung zusammengeführt mit der BT-Initiative B55 (BT-Drs 10/2200) unter neuem Titel; siehe auch XB04 (Ratifikationsgesetz) und Q12<br /> <br /> <strong>Europäische Impulse:</strong> Protokolle vom 16.11.82 zur Änderung des Pariser Übereinkommens und zur Änderung des Brüsseler Zusatzübereinkommens über die Haftung gegenüber Dritten auf dem Gebiet der Kernenergie<br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Änderung und Ergänzung versch. §§ AtG: Anpassung des nationalen Atomhaftungsrechts an die Änderung des Pariser Atomhaftungsübereinkommens vom 16. November 1982 und die Änderung des Brüsseler Zusatzübereinkommens; Neufassungsermächtigung. Durch das Gesetz wird der Betrag der staatlichen Freisetzung nach dem Atomgesetz nicht verändert, so daß zusätzliche Kosten nicht entstehen.<br /> <br /> <strong>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</strong> Zusammenfassung der Regelungsvorschläge in Drs 10/2200 und 10/2231 in einem Gesetzentwurf, um Überschneidungen auszuschließen.<br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Haftung für kerntechnische Anlagen * Haftungsnovelle/... Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes