... Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (G-SIG: 13020713)
<b>Bezug:</b> Altersteilzeitgesetz s. G046 <br><br><b>Inhalt:</b> Ermächtigung der Bundesregierung und der Landesregierungen zur Einführung der Altersteilzeit von Beamten nach Vollendung des 55. Lebensjahres; Einfügung § 47a (Zulage für Beamte in Altersteilzeit) in das Bundesbesoldungsgesetz, Ergänzung § 14 Beamtenversorgungsgesetz. Die Förderung der Altersteilzeit dient vorrangig der Verringerung von Personalkosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Beamter/Altersteilzeit von Beamten * Altersteilzeitarbeit/ Altersteilzeit von Beamten * Bundesbesoldungsgesetz/Einfügung § 47a BBesG betr. Altersteilzeit für Beamte * Beamtenversorgungsgesetz/ Änderung § 14 BeamtVG betr. Altersteilzeit für Beamte