... Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (G-SIG: 12020905)
<b>Bezug:</b> Regelung in Anlehnung an Art. 9 Eisenbahnneuordnungsgesetz (s. J20) <br><br><b>Inhalt:</b> Beschleunigung des Personalabbaus durch Verpflichtung von Beamten im Personalüberhang zum Laufbahnwechsel, Einführung eines vorgezogenen Ruhestands auf Antrag für Beamte, die das 55. Lebensjahr vollendet haben; Einfügung § 26a und Änderung § 36 Beamtenrechtsrahmengesetz, Einfügung § 26a Bundesbesoldungsgesetz. Einsparungen durch Verringerung von Personalkosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Vorruhestand/Vorruhestandsregelung für Beamte im Personalüberhang * Beamtenlaufbahn/Pflicht zum Laufbahnwechsel für Beamte im Personalüberhang * Beamtenrechtsrahmengesetz/Einfügung § 26a und Änderung § 36 BRRG betr. Vorruhestand und Laufbahnwechsel * Bundesbesoldungsgesetz/Einfügung § 26a BBesG betr. Umwandlung von Planstellen bei Rationalisierung