Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (G-SIG: 12020306)
<strong>Bezug:</strong> Siehe auch B40 <br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Einführung einer gesetzlichen Regeldienstzeit von 38,5 Wochenstunden für Soldaten, Abgeltung der dienstlich notwendigen Mehrarbeit durch Freizeitausgleich, ersatzweise durch finanzielle Vergütung; Einfügung § 30a Soldatengesetz, Einfügung § 48a und Streichung § 50a Bundesbesoldungsgesetz, Änderung § 2 Wehrsoldgesetz. Die Kosten sind nicht quantifizierbar. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Dienstzeit (Arbeitszeit)/Einführung einer gesetzlichen Regeldienstzeit von 38,5 Wochenstunden für Soldaten * Soldat/ Einführung einer gesetzlichen Regeldienstzeit von 38,5 Wochenstunden für Soldaten * Soldatengesetz/Einfügung § 30a Soldatengesetz betr. regelmäßige Dienstzeit * Bundesbesoldungsgesetz/Einfügung § 48a, Streichung § 30a BBesG betr. Vergütung für mehr geleisteten Dienst von Soldaten * Wehrsoldgesetz/Änderung § 2 Wehrsoldgesetz betr. Zuschläge für mehr geleisteten Dienst