... Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (G-SIG: 11020142)
<b>Inhalt:</b> Flexibilisierung der Freistellungsregelungen im öffentlichen Dienst: Ausdehnung der Höchstdauer von Beurlaubungen auf 12 Jahre, Verlängerung der Geltungsdauer der Freistellungsmöglichkeiten aus Arbeitsmarktgründen bis zum 31.12.1993, Ausdehnung der Höchstdauer einer Teilzeitbeschäftigung aus Arbeitsmarktgründen auf 15 Jahre, Gewährung einer Freistellungsdauer in Ausnahmefällen von 25 Jahren, Bewilligung einer bis zu 5 Jahren verlängerten Teilzeitbeschäftigung, wenn nur eine geringfügige Ermäßigung der Dienstarbeitszeit in Anspruch genommen wird; Teilzeitbeschäftigung bis zum Eintritt in den Ruhestand für Beamte und Richter, die das 25. Lebensjahr vollendet haben, auch wenn sie die Höchstdauer der bestehenden Freistellungsmöglichkeiten bereits ausgeschöpft haben; Freistellungen aus familiären Gründen, wenn die betreute oder pflegebedürftige Person nicht in häuslicher Gemeinschaft mit dem Beamten/Richter lebt; Änderung der §§ 44a und 48a Beamtenrechtsrahmengesetz, §§ 72a und 79a Bundesbeamtengesetz, §§ 48a, 76a und 78 Deutsches Richtergesetz, §§ 28 und 28a Soldatengesetz, § 6 Satz 1 Bundesbesoldungsgesetz sowie § 48 Abs. 3 Beamtenversorgungsgesetz. Es entstehen Kosten. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Regelung eines Ausgleichs laufbahnmäßiger Benachteiligungen von Frauen infolge der Geburt von Kindern im Beamtenrechtsrahmengesetz. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Öffentlicher Dienst/Flexibilisierung der Freistellungsregelungen * Beurlaubung/Flexibilisierung der Freistellungsregelungen im Öffentlichen Dienst * Teilzeitbeschäftigung/Flexibilisierung der Freistellungsregelungen im Öffentlichen Dienst * Beamtenrechtsrahmengesetz/Änderung §§ 44a und 48a BRRG betr. Verlängerung der Freistellungsfristen * Bundesbeamtengesetz/Änderung §§ 72a und 79a BBG betr. Verlängerung der Freistellungfristen * Deutsches Richtergesetz/Änderung §§ 48a und 78 DRiG betr. Verlängerung der Freistellungsfristen * Soldatengesetz/Änderung §§ 28 und 28a betr. Verlängerung der Freistellungfristen * Bundesbesoldungsgesetz/Änderung § 6 betr. Verlängerung der Freistellungsfristen * Beamtenversorgungsgesetz/Änderung § 48 Abs. 3 BeamtVG betr. Flexibilisierung der Freistellungsfristen * Frau/ Regelung eines Ausgleichs laufbahnmäßiger Benachteiligungen von Frauen infolge der Geburt von Kindern im Beamtenrechtsrahmengesetz * Beamtenrechtsrahmengesetz/Regelung eines Ausgleichs laufbahnmäßiger Benachteiligungen von Frauen infolge der Geburt von Kindern im Beamtenrechtsrahmengesetz