Skip to content
GovLens is in free beta — full access while we build. Join the beta →
← 🇩🇪 Bundestag/GESETZGEBUNGdip-197789

... Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (G-SIG: 10020054)

Stage otherUpdated 4mo ago

<b>Bezug:</b> Gesetzentwürfe gleicher Materie siehe B05 und B17 <br><br><b>Inhalt:</b> Erschließung weiterer Beschäftigungsmöglichkeiten im öffentlichen Dienst durch Einführung einer Beurlaubung ohne Dienstbezüge sowie einer Teilzeitbeschäftigung für Beamte und Richter, Änderung §§ 44 und 48 BRRG, 72 und 79 BBG, 48, 62, 76 und 78 DRG, 78 BPersVG, 5, 14 und 48 BeamtVG, 26 Soldatenversorgungsgesetz. Den Mehrkosten im personellen Bereich durch Beschäftigung einer größeren Anzahl von Personen stehen die Einsparungen bei den beurlaubten und teilzeitbeschäftigten Beamten gegenüber, deren Höhe nicht quantifizierbar ist. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Beurlaubung/Einführung einer Beurlaubung ohne Dienstbezüge sowie einer Teilzeitbeschäftigung für Beamte und Richter * Teilzeitbeschäftigung/Einführung einer Beurlaubung ohne Dienstbezüge sowie einer Teilzeitbeschäftigung für Beamte und Richter * Beamtenrechtsrahmengesetz/Änderung §§ 44 und 48 BRRG betr. Einführung einer Beurlaubung ohne Dienstbezüge sowie Teilzeitbeschäftigung im öffentlichen Dienst * Bundesbeamtengesetz/ Änderung §§ 72 und 79 betr. Einführung einer Beurlaubung ohne Dienstbezüge sowie Teilzeitbeschäftigung im öffentlichen Dienst * Deutsches Richtergesetz/Änderung §§ 48, 62, 76 und 78 des Deutschen Richtergesetzes betr. Einführung einer Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung ohne Dienstbezüge * Bundespersonalvertretungsgesetz/ Änderung § 78 BPersVG betr. Mitbestimmung des Personalrats bei Ablehnung eines Antrags auf Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung * Beamtenversorgungsgesetz/Änderung §§ 5, 14 und 48 Beamtenversorgungsgesetz betr. Beurlaubung ohne Dienstbezüge mit Verminderung der Versorgungsanwartschaft sowie Teilzeitbeschäftigung im öffentlichen Dienst * Soldatenversorgungsgesetz/Änderung § 26 Soldatenversorgungsgesetz betr. Beurlaubung ohne Dienstbezüge mit Verminderung der Versorgungsanwartschaft sowie Teilzeitbeschäftigung im öffentlichen Dienst * Öffentlicher Dienst