Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (G-SIG: 10020043)
<b>Bezug:</b> Gesetzentwürfe gleicher Materie siehe B07 und B17 <br><br><b>Inhalt:</b> Schaffung von Arbeitsplätzen im öffentlichen Dienst durch: 1. Ausdehnung einer Beurlaubung aus familienpolitischen Gründen gem. § 48a BRRG und § 79a BBG auf 9 Jahre, Änderung § 48a Abs.2 Satz 1 des Deutschen Richtergesetzes; 2.Einführung einer Teilzeitbeschäftigung nach § 44a BRRG und § 72a BBG bei einer Befristung bis zum 31.12.1989. Die höheren Sozial- und Gemeinkosten der Teilzeitbeschäftigung hängen von der Zahl der Beamten ab, die von der erweiterten Teilzeibeschäftigung Gebrauch machen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Öffentlicher Dienst * Beamtenrechtsrahmengesetz/Änderung § 48a BRRG betr. Ausdehnung einer Beurlaubung im öffentlichen Dienst auf 9 Jahre und § 44a BRRG betr. Einführung einer Teilzeitbeschäftigung im öffentlichen Dienst * Bundesbeamtengesetz/Änderung § 79a BBG betr. Ausdehnung einer Beurlaubung im öffentlichen Dienst auf 9 Jahre und § 72a BBG betr. Einführung einer Teilzeitbeschäftigung im öffentlichen Dienst * Teilzeitbeschäftigung/Einführung einer arbeitsmarktbezogenen Teilzeitbeschäftigung im öffentlichen Dienst gem. § 44a BRRG und 72a BBG bei einer Befristung bis zum 31.12.1989 * Richtergesetz/Änderung § 48a Abs.2 Satz 1 des Deutschen Richtergesetzes betr. Erweiterung der Beurlaubung bis zu 9 Jahren * Lehrer/Schaffung von Arbeitsplätzen für Lehrer