Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (G-SIG: 09020172)
<strong>Bezug:</strong> Identischer Gesetzentwurf beim BR eingebracht von Bayern siehe B18(S. 415) Siehe auch B31(S. 427) <br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Änderung § 44 Satz 4 und § 48a Abs. 1 Beamtenrechtsrahmengesetz betr. Beibehaltung von 60 vergütungsfähigen Mehrarbeitsstunden in den Bereichen der Inneren Sicherheit und im ärztlichen Dienst an Krankenhäusern für eine Übergangszeit von 3 Jahren, Feststellung der Pflegebedürftigkeit von Angehörigen eines Beamten auch durch einen frei praktizierenden Arzt. Der Verzicht auf amtsärztliche Gutachten wirkt in geringem Umfang kostensenkend. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Mehrarbeitsvergütung * Innere Sicherheit/Änderung § 44 Satz 4 Beamtenrechtsrahmengesetz betr. Beibehaltung von 60 vergütungsfähigen Mehrarbeitsstunden im Bereich der Inneren Sicherheit * Krankenhaus * Beamtenrechtsrahmengesetz * Gutachten/ Feststellung der Pflegebedürftigkeit von Angehörigen eines Beamten auch durch Gutachten eines frei praktizierenden Arztes * Arzt/ Feststellung der Pflegebedürftigkeit von Angehörigen eines Beamten auch durch Gutachten eines frei praktizierenden Arztes