Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften
Einführung eines einheitlichen nichtbeamteten Vorbereitungsdienstes in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis für solche Ausbildungsgänge, deren Durchlaufen die Voraussetzung für die Ausübung eines Berufes auch außerhalb des öffentliches Dienstes bildet (sog Monopolausbildung);<br /> Ergänzung § 122 Beamtenrechtsrahmengesetz und § 5 Deutsches Richtergesetz: