Gesetz zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
Weitere Umsetzung der Protokollerklärung durch Anhebung der Bundesbeteiligung an den Nettoausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung auf 75 v.H. im Jahr 2013 und auf 100 v.H. ab 2014, damit Übergang zur Bundesauftragsverwaltung bei Zuständigkeitsfestlegung durch die Länder, Umstellung auf Erstattung der Kosten des laufenden Jahres und Wegfall der wechselseitigen Erstattungen zwischen den Sozialhilfeträgern; Klarstellungen betr. Leistungsumfang; Abtrennung und Weiterentwicklung der Bundesstatistik für Grundsicherungsleistungen;<br /> Änderung, Einfügung und Neufassung zahlr. §§ Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch<br /> <br /> Bezug: Protokollerklärung von Bund und Ländern zum Vermittlungsverfahren betr. Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch, s. G022<br /> Protokollerklärung der Bundesregierung über die Umstellung auf eine Erstattung der Ausgaben des laufenden Kalenderjahres zum Beschluss des BR betr. Gesetz zu dem Vertrag vom 2. März 2012 über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion (Fiskalpakt) (GESTA XD042) in BR-PlPr 898<br /> <br /> <span style="font-weight: bold">Beschlussempfehlung des Ausschusses:</span> Anrechnungsausschluss für aufstockende landesrechtliche Leistungen, Nachweis für Ausgaben und Verwendungsprüfung, Übermittlung von Stichproben an das BMAS zur Verwendung in Rechenmodellen, Beibehaltung der zuständigen Widerspruchsbehörde, redaktionelle Änderungen;<br /> Zusätzliche Änderung § 136 sowie Änderung und erneute Änderung versch. §§ Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch, zusätzliche Änderung § 85 Sozialgerichtsgesetz