... Gesetz zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
Rückgängigmachung der zum 1. Januar 2024 erfolgten unbeabsichtigten Verschiebung der Kostenlast vom Bund auf die Sozialhilfeträger betr. die Erstattung von Verpflegungs- und Energiekosten an die Betreiber von Gemeinschaftsunterkünften ohne Selbstversorgungsmöglichkeit, Klarstellung zum Erstattungsbetrag (Definition als Geldleistung);<br /> Änderung § 142 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch<br /> <br /> Bezug: Gesetz zur Anpassung des Zwölften und des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Gesetze, s. GESTA G018<br /> Unveränderte Wiedervorlage siehe BR-Drs 263/25 GESTA 21. WP G002