Gesetz zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
Verbesserung der Kontrolle und Finanzierung sozialer Dienstleistungen bei Einsatz öffentlicher Mittel durch Änderung des sozialhilferechtlichen Vergaberechtes: Anpassung des Vertragsrechtes der Sozialhilfe an dasjenige der Pflegeversicherung in den Bereichen transparentes und nachvollziehbares Vergütungssystem, Sanktionierbarkeit von Vertragsverletzungen, Rückforderungsmöglichkeit für ungerechtfertigte Gewinne sowie einheitlicher Rechtsschutz im Streitfalle;<br /> Änderung §§ 75, 77 und 81 sowie Einfügung § 78a Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> Bezug: Entscheidung des Bundessozialgerichtes vom 29. Januar 2009 betr. Finanzierung von Sozialdienstleistungen (B 3 P 6/08 R)<br /> Mangelnde finanzieller Transparenz bei der Treberhilfe Berlin ("Maseratiaffäre")<br /> <br /> <strong>Änderung durch BR-Beschluss:</strong> Festlegung von Personalschlüsseln, Verzicht auf Wiedereinführung der Schiedsstellenfähigkeit von Leistungsvereinbarungen, Neufassung der Prüfrechte und Klarstellungen betr. Prüfkriterien;<br /> Änderung § 78a, erneute Änderung §§ 75 und 81, Verzicht auf Änderung § 76 sowie zusätzliche Änderung §§ 76, 78 und 79 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch