... Gesetz zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
Rückgängigmachung der zum 1. Januar 2024 erfolgten unbeabsichtigten Verschiebung der Kostenlast vom Bund auf die Sozialhilfeträger betr. die Erstattung von Verpflegungs- und Energiekosten an die Betreiber von Gemeinschaftsunterkünften ohne Selbstversorgungsmöglichkeit, Klarstellung zum Erstattungsbetrag (Definition als Geldleistung);<br /> Änderung § 142 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch<br /> <br /> Bezug: Wiedervorlage des Gesetzesantrags auf BR-Drs 333/24 in der Fassung BR-Drs 333/24 (Beschluss) (GESTA 20. WP G029)