Gesetz zur Änderung des Zweiten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
Erstattung des unabweisbaren Bedarfs für Schulmaterial: Einführung eines Bedarfstatbestandes der „besonderen Lernmittel (außer Schulbüchern)“ in den Bestimmungen für „abweichende Leistungserbringung“ bzw. „einmalige Bedarfe“;<br /> Änderung §§ 23 SGB II und 31 SGB XII<br /> <br /> Es entstehen jährliche Kosten von rund 124,3 Mio. Euro zu Lasten des Bundeshaushaltes (SGB II) und rund 3,7 Mio. Euro zu Lasten der Kommunen (SGB XII).