... Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (G-SIG: 16019214)
Streichung der Befristung der geltenden Regelung zur Beteiligung des Bundes an den Leistungen der kommunalen Träger für Unterkunft und Heizung bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende (ALG II);<br /> Änderung §§ 6b und 46 Zweites Buch Sozialgesetzbuch<br /> <br /> Die gegenwärtige Belastung beim Bund und die Entlastung bei den Kommunen bleiben erhalten. Eine sichere Quantifizierung ist nicht möglich.<br /> <br /> <span style="font-weight: bold;">Bezug:</span> Siehe auch G004, G027 und G028, G049 und G050 sowie G077<br /> <br /> <span style="font-weight: bold;">Nebenschlagwörter:</span> Grundsicherung für Arbeitsuchende/Unbefristete Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende (ALG II) * Arbeitslosengeld II/ Unbefristete Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende (ALG II)