Gesetz zur Änderung des Zustimmungsgesetzes zum Wismut-Vertrag (G-SIG: 13020433)
<b>Bezug:</b> Gesetz zu dem Abkommen vom 16.5.1991 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken über die Beendigung der Tätigkeit der Sowjetisch-Deutschen Aktiengesellschaft, BGBl II 1991, Nr. 31 S. 1138 (s. GESTA 12.WP 1-XE03) <br><br><b>Inhalt:</b> Ungehinderte Fortsetzung der Stillegung und Sanierung im Bereich des ehemaligen Uranbergbaus: Verlängerung der gültigen Fünf-Jahresfrist für die Fortgeltung strahlenschutzrechtlicher Genehmigungen um eine neue Fünf-Jahresfrist, Einbeziehung aller Tätigkeiten, für die bis Ende 1996 Neuanträge gestellt werden; Änderung und Ergänzung von Art. 5 § 2 Abs. 1 Wismut-Gesetz. Es entstehen keine zusätzlichen Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Strahlenschutz/Verlängerung von Strahlenschutzregelungen im Bereich der Wismut GmbH * Uran/Verlängerung von Strahlenschutzregelungen im Bereich der Wismut GmbH * Neue Bundesländer/Verlängerung von Strahlenschutzregelungen im Bereich der Wismut GmbH