Gesetz zur Änderung des Zivildienstgesetzes
Angleichung der Stellung und Funktion der Vertrauensmänner der Zivildienstleistenden an die der Vertrauensmänner der Vertretung der Soldaten: Sicherstellung der Interessenvertretung aller Zivildienstleistenden durch Vertrauensmänner in den Personal- und Betriebsräten sowie Verbesserung der Rechtsstellung dieser Interessenvertreter;<br /> Änderung § 37 Zivildienstgesetz<br /> <br /> <strong>Antrag des Ausschusses: </strong>Angleichung an neuere Regelungen des Soldatengesetzes, Übergangsvorschrift; Annahme einer Entschließung;<br /> Erneute Änderung § 37 Zivildienstgesetz, Übergangsregelung als Artikel 1a