Gesetz zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes und anderer Gesetze (G-SIG: 15019719)
<b>Bezug:</b> Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschluss vom 21. Mai 1970, BGHZ 54, 65) u.a.m. <br><br><b>Inhalt:</b> Erleichterung der Willensbildung in der Wohnungseigentümergemeinschaft, Verbesserung der Information über deren Beschlüsse, Behandlung von Wohnungseigentumssachen im gerichtlichen Verfahren nach der Zivilprozessordnung, begrenztes Vorrecht für Hausgeldforderungen in der Zwangsversteigerung; Änderung versch. §§ Wohnungseigentumsgesetz und Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung, Änderung vier weiterer Rechtsvorschriften. Dem Bund entstehen keine Kosten, die Länder erzielen Mehreinnahmen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Zwangsversteigerung/Änderung §§ 10, 45, 52 und 156 Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung betr. Wohnungseigentumsgesetz * Gerichtsverfassungsgesetz/Änderung §§ 23 und 119 GVG betr. Wohnungseigentumsgesetz * Rechtsanwaltsvergütungsgesetz/Änderung Anlage 1 RVG betr. Wohnungseigentumsgesetz * Erbbaurecht/Änderung § 31 VO über das Erbbaurecht betr. Wohnungseigentumsgesetz * Luftfahrzeug/Änderung § 98 Gesetz über Rechte an Luftfahrzeugen betr. Wohnungseigentumsgesetz