Gesetz zur Änderung des Wohnungsbindungsgesetzes und des Altschuldenhilfe-Gesetzes (G-SIG: 14019341)
<b>Bezug:</b> Siehe auch J013 <br><br><b>Inhalt:</b> Zulassung der Mittelbaren Belegung von im 1. Förderungsweg geförderten Sozialmietwohnungen zur Schaffung ausgewogener Bewohnerstrukturen, Übertragung der auf einem Mietwohnungsneubau liegenden Mietpreis- und Belegungsbindungen auf ungebundene Mietwohnungen, Möglichkeit der Bindungsübertragung auch bei bestehenden Sozialmietwohnungen, Übertragbarkeit der Mittelbaren Belegung auch auf Wohnungen der Wohnungsunternehmen, denen Altschuldenhilfen gewährt wurden; Änderung § 7 Wohnungsbindungsgesetz und § 12 Altschuldenhilfe-Gesetz. Den öffentlichen Haushalten entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Mietpreisbindung/Übertragung der Mietpreis- und Belegungsbindungen von einem Wohnungsneubau auf ungebundene Mietwohnungen * Sozialwohnung/Zulassung der Mittelbaren Belegung von Sozialmietwohnungen * Altschuldenhilfe-Gesetz/Änderung § 12 Altschuldenhilfe-Gesetz betr. Wohnungsbindungsgesetz