Gesetz zur Änderung des Wohnungsbindungsgesetzes (G-SIG: 11020306)
<strong>Bezug:</strong> In der 2. Beratung zusammengeführt mit der Regierungsvorlage L21, BT-Drs 11/6524, Fortgang siehe dort<br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Änderung § 28 Abs. 1, Satz 2, Buchstabe a WoBindG: Keine Mieterhöhung bei vorzeitiger Rückzahlung der öffentlichen Mittel durch den Vermieter, Festsetzung der Zinsen für die Ersatzfinanzierungsmittel in gleicher Höhe, wie sie vor der Rückzahlung für das öffentliche Baudarlehen galten. Es entstehen keine Kosten.<br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Mietpreisbindung/Keine Mieterhöhung nach vorzeitiger Rückzahlung eines Darlehens * Baudarlehen/Keine Mieterhöhung nach vorzeitiger Rückzahlung eines Darlehens * Sozialer Wohnungsbau/Keine Mieterhöhung nach vorzeitiger Rückzahlung eines Darlehens