Gesetz zur Änderung des Wohnungsbindungsgesetzes (G-SIG: 09020210)
<b>Inhalt:</b> Änderung der §§ 5, 9, 22 und 34 WoBindG: Bezug von Sozialwohnungen durch Wohngemeinschaften aus nichtverheirateten oder -verwandten Personen, Bezug der Sozialwohnung ohne Anmietung der zugehörigen Garage, Erhaltung von Bergarbeiterwohnungen durch Verlängerung der Nachwirkungsfrist bei Rückzahlung öffentlicher Mittel. Das Gesetz verursacht keine Kosten in den öffentlichen Haushalten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Wohngemeinschaft/Ermöglichung des Bezugs von Sozialwohnungen durch Wohngemeinschaften aus nichtverheirateten oder -verwandten Personen