... Gesetz zur Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
Änderung der durch das Gesetz zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen und zur verbesserten Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Anlegern aus Falschberatung eingeführten Übergangsvorschrift: Anpassung der Verjährungsfrist für alle noch unverjährten Schadensersatzansprüche wegen Verletzung von Informationspflichten und fehlerhafter Anlageberatung an die regelmäßige Verjährungsfrist des BGB;<br /> Änderung § 43 Wertpapierhandelsgesetz<br /> <br /> Bezug: Siehe auch GESTA 16. WP C203