Gesetz zur Änderung des Weinwirtschaftsgesetzes
Erhöhung der Flächen- und Mengenabgabe zur Finanzierung des Stabilisierungsfonds für Wein von 0,50 DM auf 1,- DM je Ar Rebfläche bzw. hl Wein<br /> <br /> <strong>Antrag des Ausschusses:</strong> Erhöhung der Flächen- und Mengenabgabe auf 0,70 DM je Ar Rebfläche bzw. hl Wein, Ermächtigung der Länder zur Erhebung einer Abgabe für die besondere Förderung des Absatzes des in ihrem Gebiet erzeugten Weines<br /> <br /> <strong>Beschluss des Deutschen Bundestages: </strong>Zustimmungsbedürftigkeit des Gesetzes