Gesetz zur Änderung des Weingesetzes (G-SIG: 13020985)
<b>Bezug:</b> Siehe auch F013 <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung der §§ 9, 18, 43 und 44 Weingesetz: Wegfall der gesonderten Erhebung der Hektarerträge von Flach- und Steillagen, umfangreichere Nutzung der Bezeichnung "Qualitätswein garantierten Ursprungs", Vereinfachung der Abgabemodalitäten für den Deutschen Weinfonds und Entlastung der Gemeinden vom Einzug der Flächenabgabe. Es entstehen keine oder nur geringe Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Wein/Umfangreichere Nutzung von "Qualitätswein garantierten Ursprungs" * Weinfonds/Vereinfachung der Abgabemodalitäten