... Gesetz zur Änderung des Weingesetzes (G-SIG: 12020312)
<b>Bezug:</b> Siehe auch F10, F17, F33 und F34 <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung § 2 Weingesetz: Zulassung der Beregnung von begrünten Rebflächen. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Weinbau/Zulassung der Beregnung begrünter Rebflächen * Bewässerung des Bodens/Zulassung der Beregnung begrünter Rebflächen