Gesetz zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes
Maßnahmen zum Schutz des Grundwassers und insbes. der Trinkwasserversorgung vor möglichen Risiken bei Tiefbohrungen und hydraulischem Aufbrechen von Gesteinen zur Suche oder Gewinnung von Erdgas, Erdöl oder Erdwärme (Fracking-Technologie) sowie bei untertägiger Versenkung von Lagerstättenwasser aus Tiefbohrungen, Verbote bei Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe und in Wasserschutz- und -fördergebieten;<br /> Änderung §§ 9, 48 und 52 sowie Einfügung § 106a Wasserhaushaltsgesetz