Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften
Umsetzung internationaler Anforderungen (VN-Schusswaffenprotokoll, VN-Instrument zum Markieren und Nachverfolgen von Kleinwaffen und leichten Waffen) in innerstaatliches Recht sowie Behebung der bei Auslegung und Vollzug zutage getretenen Unzulänglichkeiten, u.a. Verbot des Führens von Anscheinswaffen;<br /> Änderung und Einfügung versch. §§ Waffengesetz, Änderung und Einfügung versch. §§ Allgemeine Waffengesetz-Verordnung, Änderung §§ 2 und 16 Beschussgesetz, Änderung §2 und § 11 sowie Anlagen Beschussverordnung, Änderung §18a Bundesjagdgesetz; Bekanntmachungserlaubnis<br /> <br /> Finanzielle Auswirkungen auf die Einzelpläne 06 und 08 können derzeit nicht beziffert werden.<br /> <br /> <span style="font-weight: bold;">Beschlussempfehlung des Ausschusses:</span> Ausdehnung des Verbots des Führens von Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit auf alle Waffenattrappen, Ahndung als Ordnungswidrigkeit, Verbot des öffentlichen Führens von Hieb- und Stoßwaffen, Ausnahmenregelungen, Anpassung des Geschossenergiegrenzwertes an das Gemeinschaftsrecht, Wirksamwerden der Regelungen zur Umsetzung des VN-Schusswaffenprotokolls nach Einrichtung der zur Anwendung der Vorschriften erforderlichen Strukturen, redaktionelle Bereinigungen; Änderung versch. §§ und Einfügung § 21a Waffengesetz, Anlage zu Waffen- und Munitionsarten<br /> <br style="font-weight: bold;" /> <span style="font-weight: bold;">Bezug:</span> BR-Drs 81/06; siehe auch B016 und B051