Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und des Bundesjagdgesetzes (G-SIG: 12020085)
<strong>Inhalt:</strong> Änderung § 5 Abs. 2 Nr. 2 Waffengesetz und § 17 Abs. 4 Nr. 5 Bundesjagdgesetz: Versagung der jagd- und waffenrechtlichen Erlaubnis für ständige Mitarbeiter des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit, Einziehung der vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes erteilten Jagd- und Waffenscheine. Es entstehen keine Kosten. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Bundesjagdgesetz/Änderung § 17 Abs. 4 Nr. 5 BJagdG betr. Versagung der jagd- und waffenrechtlichen Erlaubnis für ehemalige Stasi- Mitarbeiter * Staatssicherheitsdienst der DDR/Versagung der jagd- und waffenrechtlichen Erlaubnis für ehemalige Stasi-Mitarbeiter * Waffenschein/Einziehung der Jagd- und Waffenscheine der ehemaligen Stasi-Mitarbeiter